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Grenze CH / EU

Mit Schweizer Pferde ins Europäische Ausland reiten und fahren.

Grenzübertritt für  Tages-, bzw. mehrtägige Wanderritte über die Grenze.
An der Grenze mit Pferd ein Freipass /
ZAVV verlangen.
Form. 11/73. Es gibt nun zwei Möglichkeiten.
Spazierritt oder Ferienaufenthlt. 


Spazierritt ist für Grenznahe Reiter
Dies erlaubt dir während 2 Jahren mehrmals über die Grenze (grün oder Teer) zu fahren oder zu reiten. Du musst das Formular und deinen Pass bei dir haben. Offiziell darfst du damit max. 3 Tage im Ausland sein. Jedes mal wenn du die CH-Grenze überquerst, beginnen diese 3 Tage aufs neue. Es gibt jedoch keine Kontrolle.
Auf verlangen, kann die Aufenthaltsdauer erstreckt werden.


Wenn du planst länger als 3 Tage permanent im Ausland zu sein, wählst du statt Spazierritt den Ferienaufenthalt. Dazu musst du jedoch Veranstaltungs- oder Buchungsunterlagen vorweisen. Im europäischen Ausland wird verlangt, dass du den Pferdepass auf dir trägst.  Bedingung: Du bist immer bei deinem Pferd während des  Auslandaufenthaltes.
Nur einmaliger Grenzübertritt. Wenn du die Grenze während deines Rittes mehrfach querst, kann auf Verlagen, "mehrmaliger Grenzübertritt möglich", definiert werden.

Das ZAVV Freipass ist 2 Jahre gültig und kann um 1 Jahr verlängert wereden.Vor Ablauf der 2 Jahre muss das Pferd beim CH Zoll vorgeführt werden, um die Vorübergehende Ausfuhr zu anulieren. Eine Verlängerung ist ohne Pferd möglich, vor Ablauf der Frist zur Wiedereinfuhr. 

Bei Ferienaufenthalt oder Spazierritt braucht das Land in das eingereist wird, nicht informiert werden.

Mit einem Pferd aus Europa in die Schweiz reiten oder fahren.

Vorübergehende Verwendung eines europäischen Pferdes (z.B. BRD) in der Schweiz. Die Zollveranlagung zur vorübergehenden Verwendung ist eine vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr. Für Europäische Pferde, die in für länger oder immer mal wieder in die Schweiz kommen, kann eine solche vorübergehende Einfuhr (Freipass ZVVA) am CH Zollamt erstellt werden. Das Pferd ist mit Pass und Kopie des Signalementes vorzuführen. Die Kosten sind abhängig vom Wert. In der Regel ca 250.00 CHF. incl. 2,5 % Steuer auf dem Wert des Pferdes. Das Geld erhaeltst du wieder zurück, wenn du rechtzeitig vor Ablauf der 2 Jahre an der Grenze mit dem Dokument und Pferd wieder vorstellig wirst. Das Dokument kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Du musst werktags von 07-18.00 Uhr an der Grenze sein. Ich empfehle nicht über Basel sondern über Waldshut, Bargen und Thayingen, besser Trasadingen, ein- und auszureisen. Erkundige dich vor Anreise, ob das von dir gewünschte Zollamt ein ZAVV ausstellen kann, und was die Oeffnsungszeiten sind. Zoll und Oeffnungszeiten Schweizer Zoll.

 

Reist du  am Wochenende aus, und willst die Kaution zurück, musst du vor 12 Uhr Samstags an der Grenze sein. Andernfalls unbedingt vom EU-Grenzwächter einen Stempel erhalten, der besagt, dass das Pferd ausgeführt wurde. Dann habst du eine Chance wieder an dein Geld zu kommen. Es ist auch möglich vom lokalen Amtsvet eine Bestätigung zu erhalten, dass das Pferd in der EU steht. (Sehr langwierig und aufwändig)

Beachte, dass die Ausfuhr abgewickelt werden muss, sonst wird ein Bussgeldverfahren gegen dich eingeleitet.

Längerer Aufenthalt im Europäischen Ausland: 
Ausbildung, Training, Weidegang,  etc.


Du bist nicht bei deinem Pferd. 
Für Weideaufenthalt, Ausbildung im Europäischen Ausland etc. besorgst du dir  für schweizer Pferde eine vorübergehende Ausfuhr (ZAVV) an der schweizer Grenze. Die ZAVV ist ein nationales Zolldokument und dient allein zur vorübergehenden Ausfuhr aus und Wiedereinfuhr in die Schweiz. Gleichzeitig musst du an der Europäischen Zollstelle eine vorüber-gehende Einfuhr beantragen. Dies kann bedeuten, dass du eine Kaution hinterlegen musst. Diese richtet sich nach dem Wert des Pferdes.  Es ist also notwendig, sich über die Zollformalitäten im Bestimmungsland zu informieren. Das heisst, du musst beim Europäischen Zoll deine vorübergehende Einfuhr löschen und das Pferd ausführen, und dann die Ausfuhr beim Schweizer Zoll löschen.

Carnet ATA: Transport der schweizer Pferde in Europa 

Wann ist ein Carnet ATA notwendig?  Nur wenn du ausserhalb der Schweiz eine weitere Grenze überquerst. Z.b. Fahrt nach Spanien oder Dänemark.  Für Frankreich würde ein ZAVV genügen. Aber Spanien kennt dieses Dokument nicht, und deshalb würdest du dort ein Carnet ATA benötigen. Du beantragst entweder per EDV oder persönlich bei der Industrie und Handelskammer Deines Wohnortes ein Carnet ATA. Du brauchst für jeden Grenzübertritt 2 Einfuhr- und 2 Ausfuhrdokumente. Stell sicher dass du darüber hinaus, zusätzliche Ein- und Ausfuhrdokumente bekommst. Du kannst alle Pferde, die möglicherweise mit Dir ausreisen auf dem Carnet eingetragen lassen. Die Kosten bleiben die Gleichen, solange es keine super teuren Sportpferde sind. Du erhältst das Carnet zugeschickt, Kosten etwa 270.—Chf (IHK Thurgau, Zürich 800.-). Damit kannst du nur zu Grenzöffnungszeiten über bewachte Grenzübergänge. (Offizielle Grenzöffnungszeiten beachten).
Das Carnet muss eröffnet werden und dazu benötigst du den Pferdepass und das Pferd. Auch bei jedem Grenzübertritt muss der Pass dabei sein. Es wird eine Ausfuhr gemacht beim Zoll des Landes das du verlässt, und eine Einfuhr beim Zoll des Landes in das zu einreist. An der Grenze gibst du nur die Pferde an, die jetzt dabei sind. Bei der Rückreise ebenso. Vor Ablauf eines Jahres muss das Carnet an die Industrie und Handelskammer zurück geschickt werden, zuvor muss das Pferd wieder eingeführt worden sein.


 

Amtstierarzt / Traces


Für die Einreise in ein anderes Land, ist in offiziell ein Tracesdocument vom Vetrenäramt des Heimatortes des Pferdes notwendig. Das Dokument ist 10 Tage gültig, du brauchst also für den Grenzübertritt zurück innerhalb der Frist kein neues Dokument.
 

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