Reiserücktritt-Regelung
60 Tage vor Beginn des Wanderrittes bestätigt der Reiter seine Buchung durch Überweisung einer Anzahlung in Höhe 50 % des Wanderritt-Pauschalpreises.
Bei Rücktritt des Reiters vom Wanderritt bemühen sich beide - Reiter und Betrieb – um einen Ersatzreiter.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Betrieb folgender Ersatzanspruch zu:
Bis 30 Tage vor Rittbeginn 50 % des Pauschalpreises
Bis 15 Tage vor Rittbeginn 80 % des Pauschalpreises
bis 7 Tage vor Rittbeginn und später 90 % des Pauschalpreises.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist dringend empfohlen
60 Tage vor Beginn des Wanderrittes bestätigt der Reiter seine Buchung durch Überweisung einer Anzahlung in Höhe 50 % des Wanderritt-Pauschalpreises.
Bei Rücktritt des Reiters vom Wanderritt bemühen sich beide - Reiter und Betrieb – um einen Ersatzreiter.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Betrieb folgender Ersatzanspruch zu:
Bis 30 Tage vor Rittbeginn 50 % des Pauschalpreises
Bis 15 Tage vor Rittbeginn 80 % des Pauschalpreises
bis 7 Tage vor Rittbeginn und später 90 % des Pauschalpreises.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist dringend empfohlen